Neue Chancen durch das Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld

 

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und das Qualifizierungsgeld bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland neue Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Anpassung an den Strukturwandel.

Das QCG ermöglicht es Beschäftigten, sich während ihrer Anstellung weiterzubilden, ohne auf ihr Gehalt verzichten zu müssen. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei je nach Art der Qualifizierung und Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss als auch für solche, die bereits einen Abschluss haben und ihre Kenntnisse erweitern möchten.

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die speziell für Beschäftigte gedacht ist, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist. Es ermöglicht ihnen, sich weiterzubilden und dadurch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu sichern.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60% der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz und kann auf 67% erhöht werden, wenn der Beschäftigte mindestens ein Kind hat.

Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Qualifizierungschancengesetz